Focus-Ärzteliste ist irreführend
Die Zeitschrift Focus verstößt nach einem Urteil des Landgerichts München mit der Vergabe von „Ärztesiegeln“ gegen das Irreführungsverbot.
Das Gericht stellte fest, dass die Zeitschrift mit der Vergabe von „Prüfsiegeln“ den Anschein erweckt, sie habe die so Ausgezeichneten besonders geprüft. Tatsächlich verkauft sie die Siegel für eine nicht unbeträchtliche Gebühr.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.