Transparenz

Wir möchten, dass unsere Arbeit für alle sichtbar und nachvollziehbar ist. Deshalb informieren wir auf unserer Webseite ausführlich über die Ziele unserer Arbeit und ihre Umsetzung.

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.

Wir verpflichten uns, gemäß den Richtlinien der ITZ die folgenden zehn grundlegenden Informationen zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.


1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Herz in Wetzlar e. V. ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein mit Sitz in Wetzlar. Er wurde im Jahr 2019 als Gesprächskreis Herzkrankheiten gegründet und ist eingetragen unter VR 4759 beim Amtsgericht Wetzlar.

Zu Anschrift und Kontaktdaten

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der Herzgesundheit.

Wir sind der Träger einer gleichnamigen Selbsthilfegruppe in Wetzlar.

Wir laden zu Vorträgen, Seminaren und Aktionen ein und unterstützen dabei in unserer Region die Arbeit der Deutschen Herzstiftung e. V., der Kliniken und niedergelassenen Kardiologen. Auf unserer Webseite www.herz-in-wetzlar.de und auf Facebook informieren wir über die Vorbeugung, die Erkennung und Behandlung von Herzkrankheiten.

Bei akuten Problemen kann man uns auch über Telefon, WhatsApp und Mail erreichen. Dabei handelt es sich nicht um eine medizinisch-fachliche Beratung, sondern um das Gespräch mit Betroffenen, die ihre Erfahrungen teilen und Mut machen können.

Die vollständige Satzung finden Sie hier: Aktuelle Satzung

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Der Verein wird beim Finanzamt Wetzlar unter der Steuernummer 39 250 7138 2 geführt. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 18.10.2024 bestätigt, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung dient und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz bezeichneten, steuerbefreiten Körperschaften gehört.

Der Gesprächskreis Herzkrankheiten ist berechtigt, steuerliche Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Namen und Kontaktinformationen der Entscheidungsträger finden Sie hier

5. Bericht über unsere Tätigkeiten

Einen ausführlichen Bericht über unsere Arbeit finden Sie hier.  Darüber hinaus informiert diese Webseite über aktuelle Aktivitäten.

6. Personalstruktur

Der Verein arbeitet ausschließlich ehrenamtlich.
Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind die derzeit fünf Vorstandsmitglieder, die Kassenprüfer:innen sowie Mitarbeitende des Vereins bei Veranstaltungen.

7. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung

Der Verein finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse und Spenden. Spenden werden nur entgegengenommen, wenn mit Ihnen keine Erwartungen oder Verpflichtungen verbunden sind.

Die Mittel der Selbsthilfegruppe werden eigenständig verwaltet. Die SHG finanziert sich über die gesetzliche Förderung durch die Krankenkassen gemäß § 20 SGB V, Zuschüsse von Stadt und Landkreis sowie des Vereins.

Alle Mittel werden ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung genannten Zwecke verwendet.

Mittelverwendung 2024

EINNAHMENAUSGABEN
Zweckgebundene Förderung Selbsthilfe (Fg)750,00 €Zweckgebundene Ausgaben (Fg)750,00 €
Zweckgebunde Zuschüsse128,00 €Zuschusszweckgebunden16,02 €
Mitgliedsbeiträge388,33 €Veranstaltungskosten1444,64 €
Spenden511,61 €Ehrenamt und Mitglieder398,75 €
Einnahmen aus Vermögen58,71 €Sachkosten allgemein530,33 €
Weitere Zuschüsse1870,00 €
Sonstige Einnahmen435,00 €
Summe4.141,65 €3139,74 €

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Eine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten besteht nicht.

Der Verein arbeitet mit der Deutschen Herzstiftung e. V. zusammen. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Deutsche Herzstiftung.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Im Jahr 2024 machten jeweils mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets aus:

  • Zuschuss des Lahn-Dill-Kreises
  • Förderung der Selbsthilfegruppe durch die Krankenkassen
  • Spenden der Volksbank Mittelhessen e.G.