Durch medikamentöse Behandlung könnte Einsetzen eines Defibrillators vermieden werden

Die Leitlinien sehen bei akut neu auftretender Herzschwäche (sog. de-novo-Herzinsuffizienz) vor, dass Patient:innen, die nach einer dreimonatigen medikamentösen Behandlung eine Ejektionsfraktion (der Prozentsatz des Blutes, der pro Herzschlag ausgestoßen wird) von weniger als 35 % haben, einen Defibrillator (ICD) implantiert bekommen sollen.

Die Studie einer Forschungsgruppe der Universitätsklinik Regensburg und der Medizinischen Hochschule Hannover kommt nun zu dem Ergebnis, dass dieser Zeitraum wohl verlängert werden sollte. Durch eine verbesserte und angepasste medikamentöse Behandlung wird so womöglich die belastende ICD-Implementierung vermieden. Auch nach der bisher in der Regel angewandten Frist von 90 Tagen waren auch nach einem Jahr noch Verbesserungen eingetreten.

Quellen:
European Heart Journal
Ärzteblatt

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen ersetzen auf keinen Fall eine Beratung durch Ihren Arzt. Alle Texte auf dieser Seite beruhen auf Informationen verlässlicher Quellen und wurden vom Verfasser redaktionell bearbeitet.

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