Zweitmeinung vor Herzeingriffen

Bei nicht eiligen operativen Eingriffen kann man eine Zweitmeinung einholen. Aufgrund der freien Arztwahl besteht diese Möglichkeit immer, für einige Eingriffe gibt es jedoch darüber hinaus Ärztinnen und Ärzte mit einer speziellen Qualifikation und Zulassung zum geregelten Zweitmeinungsverfahren.

Im kardiologischen Bereich geht es um Herzkatheteruntersuchung und Ablationen am Herzen sowie um die Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators.

Zugelassene Ärztinnen und Ärzte findet man in diesem Verzeichnis der Arztsuche.

Quelle: www.gesundheitsinformation.de

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