Wir möchten, dass unsere Arbeit für alle sichtbar und nachvollziehbar ist. Deshalb informieren wir auf unserer Webseite ausführlich über die Ziele unserer Arbeit und ihre Umsetzung.
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Deshalb haben wir uns derInitiative Transparente Zivilgesellschaftangeschlossen.
Wir verpflichten uns, gemäß den Richtlinien der ITZ die folgenden zehn grundlegenden Informationen zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Der Gesprächskreis Herzkrankheiten ist ein gemeinnütziger, nicht eingetragener Verein mit Sitz in Wetzlar. Er wurde im Jahr 2019 gegründet.
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der Herzgesundheit.
Wir sind der Träger der gleichnamigen Selbsthilfegruppe in Wetzlar. Eine überregionale Onlinegruppe ist in Planung.
Wir laden zu Vorträgen, Seminaren und Aktionen ein und unterstützen dabei in unserer Region die Arbeit der Deutschen Herzstiftung e.V., der Kliniken und niedergelassenen Kardiologen. Auf unserer Webseite www.herz-in-wetzlar.de und auf Facebook informieren wir über die Vorbeugung, die Erkennung und Behandlung von Herzkrankheiten.
Bei akuten Problemen kann man uns auch über Telefon, WhatsApp und Mail erreichen. Dabei handelt es sich nicht um eine medizinisch-fachliche Beratung, sondern um das Gespräch mit Betroffenen, die ihre Erfahrungen teilen und Mut machen können.
Die gültige Satzung mit Zweck und Ziel des Vereins finden Sie hier:
§ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen „Gesprächskreis Herzkrankheiten“. Er hat seinen Sitz in Wetzlar. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“
§ 2 Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der Herzgesundheit. Dies geschieht vor allem durch Das Angebot von Selbsthilfegruppen Herzkranker und ihrer Angehörigen Die Unterstützung dieses Personenkreises durch gesundheitliche Bildungsmaßnahmen in Form von Vorträgen, Seminaren und gemeinsamer Unternehmungen Die Zusammenarbeit mit Fachkreisen Öffentlichkeitsarbeit auch durch Onlineauftritte und -veranstaltungen (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitglieder (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützt. Der Vorstand kann die Aufnahme ablehnen. (2) Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Sie endet durch Streichung aus der Liste, wenn ein fälliger Mitgliedsbeitrag trotz zweimaliger Aufforderung nicht gezahlt wurde.
§ 4 Organe Die Organe des Gesprächskreises sind a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung.
§ 5 Vorstand und Erweiterter Vorstand (1) Der Vorstand des Vereins besteht aus der oder dem Vorsitzenden sowie bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Sie sind jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. (2) Die Mitgliederversammlung kann Beisitzerinnen und Beisitzer in einen erweiterten Vorstand wählen. (3) Vorstand und Erweiterter Vorstand werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds führen die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte des Vereins weiter. (4) Der Erweiterte Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
§ 6 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. (2) Auf Beschluss des Vorstands kann die Mitgliederversammlung – sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen – auch als virtuelle Versammlung einberufen werden, an der die Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre Mitgliederrechte ausüben können. (3) Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder dies verlangt. (4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. (5) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über die Wahl des Vorstands, die Entlastung des Vorstands, Festlegung des Mitgliedsbeitrags, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins. (6) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Teilnehmer. (7) Satzungsänderungen, eine Änderung des Gruppenzwecks sowie eine Auflösung des Gesprächskreises bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene. (8) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Die Protokolle unterschreiben ein Vorstandsmitglied und die Protokollführerin oder der Protokollführer.
§ 7Auflösung Bei Auflösung des Gesprächskreises fällt das Vermögen des Gesprächskreises an den Verein „Deutsche Herzstiftung e.V.“, Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt am Main, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 09.08.2019 beschlossen und zuletzt am 09.06.2023 geändert.
Unsere Arbeit ist wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege laut Feststellungsbescheid des Finanzamts Wetzlar vom 15.11.2022, StrNr 39 250 7138 2 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Der Verein hat zum Jahresende 18 Mitglieder. Im November wurde er als gemeinnützig vom Finanzamt Wetzlar anerkannt. Er konnte eine Spende der Volksbank Mittelhessen über 1.000 € entgegennehmen.
SELBSTHILFEGRUPPEN
Die Wetzlarer Selbsthilfegruppe konnte sich nach langer coronabedingten Pause ab September 2022 wieder regelmäßig treffen. Es fanden vier Treffen statt. Ab 2023 wurde eine Kooperation mit der Volkshochschule Wetzlar vereinbart, wo in Zukunft die Treffen stattfinden können.
Die Vorbereitungen für eine überregionale Online-Selbsthilfegruppe laufen.
INTERNET
Durch unsere Homepage und eine Facebookseite informieren wir über die Vorbeugung, die Erkennung und Behandlung von Herzkrankheiten.
BERATUNG
Bei akuten Problemen kann man uns auch über Telefon, WhatsApp und Mail erreichen. Dabei handelt es sich nicht um eine medizinisch-fachliche Beratung, sondern um das Gespräch mit Betroffenen, die ihre Erfahrungen teilen und Mut machen können.
VERANSTALTUNGEN
Beim „Wetzlarer Herzseminar“ mit ca. 400 Teilnehmer:innen und bei einer Veranstaltung zu den Herzwochen der Deutschen Herzstiftung mit ca. 80 Teilnehmer:innen war der Verein an einem Informationsstand der Herzstiftung beteiligt.
Der Verein arbeitet ausschließlich ehrenamtlich. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind die drei Vorstandsmitglieder, der Kassenprüfer sowie Mitarbeitende des Vereins bei Veranstaltungen.
7./8. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
Der Verein finanziert sich über die gesetzliche Förderung durch die Krankenkassen gemäß § 20h SGB V sowie Mitgliedsbeiträge und Spenden. Spenden werden nur entgegengenommen, wenn mit Ihnen keine Erwartungen oder Verpflichtungen verbunden sind.
Die Mittel werden ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung genannten Zwecke verwendet.
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