Wir möchten, dass unsere Arbeit für alle sichtbar und nachvollziehbar ist. Deshalb informieren wir auf unserer Webseite ausführlich über die Ziele unserer Arbeit und ihre Umsetzung.
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Deshalb haben wir uns derInitiative Transparente Zivilgesellschaftangeschlossen.
Wir verpflichten uns, gemäß den Richtlinien der ITZ die folgenden zehn grundlegenden Informationen zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Der Gesprächskreis Herzkrankheiten e.V. ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein mit Sitz in Wetzlar. Er wurde im Jahr 2019 gegründet und ist eingetragen unter VR 4759 beim Amtsgericht Wetzlar,
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der Herzgesundheit.
Wir sind der Träger der gleichnamigen Selbsthilfegruppe in Wetzlar. Eine überregionale Onlinegruppe ist in Planung.
Wir laden zu Vorträgen, Seminaren und Aktionen ein und unterstützen dabei in unserer Region die Arbeit der Deutschen Herzstiftung e.V., der Kliniken und niedergelassenen Kardiologen. Auf unserer Webseite www.herz-in-wetzlar.de und auf Facebook informieren wir über die Vorbeugung, die Erkennung und Behandlung von Herzkrankheiten.
Bei akuten Problemen kann man uns auch über Telefon, WhatsApp und Mail erreichen. Dabei handelt es sich nicht um eine medizinisch-fachliche Beratung, sondern um das Gespräch mit Betroffenen, die ihre Erfahrungen teilen und Mut machen können.
Die gültige Satzung mit Zweck und Ziel des Vereins finden Sie hier:
SATZUNG in der Fassung vom 9. Juni 2023 / 26. Juli 2023
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Gesprächskreis Herzkrankheiten“. Er hat seinen Sitz in Wetzlar. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“
§ 2 Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der Herzgesundheit. Dies geschieht vor allem durch – Das Angebot von Selbsthilfegruppen Herzkranker und ihrer Angehörigen – Die Unterstützung dieses Personenkreises durch gesundheitliche Bildungsmaßnahmen in Form von Vorträgen, Seminaren und gemeinsamer Unternehmungen – Die Zusammenarbeit mit Fachkreisen – Öffentlichkeitsarbeit auch durch Onlineauftritte und -veranstaltungen (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitglieder
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützt. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen. (2) Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Sie endet durch Streichung aus der Liste, wenn ein fälliger Mitgliedsbeitrag trotz zweimaliger Aufforderung nicht gezahlt wurde. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären und kann jederzeit erfolgen. (3) Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
§ 4 Organe
Die Organe des Gesprächskreises sind a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung.
§ 5 Vorstand und Erweiterter Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus der oder dem Vorsitzenden sowie bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Sie sind jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. (2) Die Mitgliederversammlung kann Beisitzerinnen und Beisitzer in einen erweiterten Vorstand wählen. (3) Vorstand und Erweiterter Vorstand werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds führen die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte des Vereins weiter. (4) Der Erweiterte Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Mindestens alle zwei Jahre ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung (2) Auf Beschluss des Vorstands kann die Mitgliederversammlung – sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen – auch als virtuelle Versammlung einberufen werden, an der die Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre Mitgliederrechte ausüben können. (3) Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. (4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. (5) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über die Wahl des Vorstands, die Entlastung des Vorstands, Festlegung des Mitgliedsbeitrags, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins. (6) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Teilnehmer. (7) Satzungsänderungen, eine Änderung des Gruppenzwecks sowie eine Auflösung des Gesprächskreises bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene. (8) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Die Protokolle unterschreiben ein Vorstandsmitglied und die Protokollführerin oder der Protokollführer.
§ 7Auflösung
Bei Auflösung des Gesprächskreises fällt das Vermögen des Gesprächskreises an den Verein „Deutsche Herzstiftung e.V.“, Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt am Main, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Unsere Arbeit ist wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege laut Feststellungsbescheid des Finanzamts Wetzlar vom 15.11.2022, StrNr 39 250 7138 2 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Der Verein hat zum Jahresende 20 Mitglieder. Er wurde 2023 unter der Nummer VR 4759 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wetzlar eingetragen.
SELBSTHILFEGRUPPEN
Die Wetzlarer Selbsthilfegruppe hat sich 2023 regelmäßig monatlich in der Wetzlarer Volkshochschule getroffen.
INTERNET
Durch unsere Homepage und eine Facebookseite informieren wir über die Vorbeugung, die Erkennung und Behandlung von Herzkrankheiten.
BERATUNG
Bei akuten Problemen kann man uns auch über Telefon, WhatsApp und Mail erreichen. Dabei handelt es sich nicht um eine medizinisch-fachliche Beratung, sondern um das Gespräch mit Betroffenen, die ihre Erfahrungen teilen und Mut machen können.
VERANSTALTUNGEN
Neben der Selbsthilfegruppe hat der Verein im Berichtsjahr mehrere Bildungsmaßnahmen veranstaltet und zwei weitere große Veranstaltung unterstützt: „Herzsprechstunde“ am 10.01.2023 mit 30 Teilnehmern. Dabei beantwortete Prof. Dr. Brück, Chefarzt der Medizinischen Klinik I der Lahn-Dill-Kliniken Wetzlar, Fragen der Teilnehmer. Patientenseminar am 01.11.2023 mit 35 Teilnehmern in der Stadtbibliothek Wetzlar zum Thema „Herzkrank? – Schütze Dich vor dem Herzstillstand“. Dabei referierte die Kardiologen Dr Daniel Rohloff über Ursachen und Risiken sprechen und Georg Braig zur Frage, ob sportliche Aktivität die Gefahr eines Herzstillstands erhöhen kann, sowie Nico Dietrich vom DRK über die Rettung bei Herzstillstand. Alle Referenten beantworteten anschließend ausführlich Fragen aus dem Publikum. Zweistündiger Workshop zur Rettung bei Herzstillstand in Zusammenarbeit mit dem DRK am Sonntag, 05.11.2023, in der Stadtbibliothek Der „Herztreff“ in den Räumen der Stadtbibliothek am Samstag, 04., und Sonntag, 05.11.23 jeweils von 10-15 Uhr, bot Betroffenen und Angehörigen die Möglichkeit, mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen Patientenseminar am Mittwoch, 29.11.2023 mit 42 Teilnehmern. Dabei referierten die Kardiologen Dr. Thilo Dusa über „Herzstillstand ohne Vorwarnung im jungen Alter – Was können die Gründe sein?“ und Dr. Oliver Schmidt über „Kennen Sie Ihr LDL-Cholesterin, das Gift für Ihre Gefäße?“ Alle Referenten beantworteten anschließend ausführlich Fragen aus dem Publikum Während der Herzwochen im November hat der Verein eine Aktionsfläche in der Stadtbibliothek mit vielen Materialien der Deutschen Herzstiftung e.V. betreut und Fragen beantwortet. Der Verein hat weitere Veranstaltungen der Deutschen Herzstiftung jeweils mit einem Informationsstand begleitet und Fragen aus dem Publikum beantwortet: – zum Thema der Herzwochen am 16.11.2023 in Wetzlar-Hermannstein – ebenfalls zum Thema der Herzwochen am 29.11.2023 in Dillenburg – das „Wetzlarer Herzseminar“ der Lahn-Dill-Kliniken am 03.05.2023 mit ca. 350 Teilnehmern
Der Verein arbeitet ausschließlich ehrenamtlich. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind die derzeit fünf Vorstandsmitglieder, der Kassenprüfer sowie Mitarbeitende des Vereins bei Veranstaltungen.
7./8. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
Der Verein finanziert sich über die gesetzliche Förderung durch die Krankenkassen gemäß § 20h SGB V sowie Mitgliedsbeiträge und Spenden. Spenden werden nur entgegengenommen, wenn mit Ihnen keine Erwartungen oder Verpflichtungen verbunden sind.
Die Mittel werden ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung genannten Zwecke verwendet.
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