Wir möchten, dass unsere Arbeit für alle sichtbar und nachvollziehbar ist. Deshalb informieren wir auf unserer Webseite ausführlich über die Ziele unserer Arbeit und ihre Umsetzung.
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Deshalb haben wir uns derInitiative Transparente Zivilgesellschaftangeschlossen.
Wir verpflichten uns, gemäß den Richtlinien der ITZ die folgenden zehn grundlegenden Informationen zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Der Gesprächskreis Herzkrankheiten e. V. ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein mit Sitz in Wetzlar. Er wurde im Jahr 2019 gegründet und ist eingetragen unter VR 4759 beim Amtsgericht Wetzlar.
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der Herzgesundheit.
Wir sind der Träger einer gleichnamigen Selbsthilfegruppe in Wetzlar.
Wir laden zu Vorträgen, Seminaren und Aktionen ein und unterstützen dabei in unserer Region die Arbeit der Deutschen Herzstiftung e. V., der Kliniken und niedergelassenen Kardiologen. Auf unserer Webseite www.herz-in-wetzlar.de und auf Facebook informieren wir über die Vorbeugung, die Erkennung und Behandlung von Herzkrankheiten.
Bei akuten Problemen kann man uns auch über Telefon, WhatsApp und Mail erreichen. Dabei handelt es sich nicht um eine medizinisch-fachliche Beratung, sondern um das Gespräch mit Betroffenen, die ihre Erfahrungen teilen und Mut machen können.
Die gültige Satzung mit Zweck und Ziel des Vereins finden Sie hier:
SATZUNG in der Fassung vom 9. Juni 2023 / 26. Juli 2023
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Gesprächskreis Herzkrankheiten“. Er hat seinen Sitz in Wetzlar. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“
§ 2 Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der Herzgesundheit. Dies geschieht vor allem durch – Das Angebot von Selbsthilfegruppen Herzkranker und ihrer Angehörigen – Die Unterstützung dieses Personenkreises durch gesundheitliche Bildungsmaßnahmen in Form von Vorträgen, Seminaren und gemeinsamer Unternehmungen – Die Zusammenarbeit mit Fachkreisen – Öffentlichkeitsarbeit auch durch Onlineauftritte und -veranstaltungen (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitglieder
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützt. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen. (2) Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Sie endet durch Streichung aus der Liste, wenn ein fälliger Mitgliedsbeitrag trotz zweimaliger Aufforderung nicht gezahlt wurde. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären und kann jederzeit erfolgen. (3) Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
§ 4 Organe
Die Organe des Gesprächskreises sind a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung.
§ 5 Vorstand und Erweiterter Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus der oder dem Vorsitzenden sowie bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Sie sind jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. (2) Die Mitgliederversammlung kann Beisitzerinnen und Beisitzer in einen erweiterten Vorstand wählen. (3) Vorstand und Erweiterter Vorstand werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds führen die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte des Vereins weiter. (4) Der Erweiterte Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Mindestens alle zwei Jahre ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung (2) Auf Beschluss des Vorstands kann die Mitgliederversammlung – sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen – auch als virtuelle Versammlung einberufen werden, an der die Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre Mitgliederrechte ausüben können. (3) Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. (4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. (5) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über die Wahl des Vorstands, die Entlastung des Vorstands, Festlegung des Mitgliedsbeitrags, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins. (6) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Teilnehmer. (7) Satzungsänderungen, eine Änderung des Gruppenzwecks sowie eine Auflösung des Gesprächskreises bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene. (8) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Die Protokolle unterschreiben ein Vorstandsmitglied und die Protokollführerin oder der Protokollführer.
§ 7Auflösung
Bei Auflösung des Gesprächskreises fällt das Vermögen des Gesprächskreises an den Verein „Deutsche Herzstiftung e.V.“, Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt am Main, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Der Verein wird beim Finanzamt Wetzlar unter der Steuernummer 39 250 7138 2 geführt. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 18.10.2024 bestätigt, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung dient und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz bezeichneten, steuerbefreiten Körperschaften gehört.
Der Gesprächskreis Herzkrankheiten ist berechtigt, steuerliche Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.
Der Verein arbeitet ausschließlich ehrenamtlich. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind die derzeit fünf Vorstandsmitglieder, die Kassenprüfer:innen sowie Mitarbeitende des Vereins bei Veranstaltungen.
7. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
Der Verein finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse und Spenden. Spenden werden nur entgegengenommen, wenn mit Ihnen keine Erwartungen oder Verpflichtungen verbunden sind.
Die Mittel der Selbsthilfegruppe werden eigenständig verwaltet. Die SHG finanziert sich über die gesetzliche Förderung durch die Krankenkassen gemäß § 20 SGB V, Zuschüsse von Stadt und Landkreis sowie des Vereins.
Alle Mittel werden ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung genannten Zwecke verwendet.
Mittelverwendung 2024
Verein
Selbsthilfegruppe
Gesamt
Einnahmen 2024
3.253,65 €
888,00 €
4.141,65 €
Ausgaben 2024
2.373,72 €
766,02 €
3.139,74 €
Überschuss2024
879,93 €
121,98
1.001,91 €
Bestand am 31.12.2023
3.573,88 €
168,07 €
3.741,95 €
Bestand am 31.12.2024
4.453,81 €
€ 290,05 €
4.743,86 €
FINANZÜBERSICHT
EINNAHMEN
AUSGABEN
Förderung
750,00 €
Büro- und Sachkosten
322,79 €
Mitgliedsbeiträge
388,33 €
Ausstattung
1.661,09 €
Spenden
511,61 €
Kommunikation
85,86 €
Einnahmen aus Vermögen
58,71
Veranstaltungen
410,05 €
Zuschüsse
1.998,00 €
Vereins- u. Gruppenarbeit
319,47 €
Sonstige Einnahmen
435,00 €
Gremien
176,35 €
Weitere Ausgaben
164,13 €
Summe
4.141,65 €
3.139,74 €
Einnahmen und Ausgaben insgesamt
In der vorstehenden Tabelle sind aus steuerrechtlichen Gründen die Einnahmen und Ausgaben der Selbsthilfegruppe enthalten. Diese werden jedoch völlig unabhängig geführt und sind in der folgenden Tabelle gesondert ausgewiesen.
EINNAHMEN
AUSGABEN
Förderung
750,00 €
Büro- und Sachkosten
159,45 €
Zuschüsse
128,00 €
Ausstattung
35,42 €
Sonstige Einnahmen
10,00 €
Kommunikation
85,86 €
Veranstaltungen
241,89 €
Vereins- u. Gruppenarbeit
72,67 €
Gremien
14,60 €
Weitere Ausgaben
156,13 €
Summe
888,00 €
Summe
766,02 €
Einnahmen und Ausgaben der Selbsthilfegruppe
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Eine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten besteht nicht.
Der Verein arbeitet mit der Deutschen Herzstiftung e. V. zusammen. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Deutsche Herzstiftung.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Im Jahr 2024 machten jeweils mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets aus:
Zuschuss des Lahn-Dill-Kreises
Förderung der Selbsthilfegruppe durch die Krankenkassen
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