Recht auf kostenlose Kopie der Patientenakte
Patienten haben das Recht, eine Kopie Ihrer Patientenakte zu erhalten. Dafür müssen sie keine Begründung abgeben. Das galt bisher schon. Meist haben die behandelnden Ärzte oder Kliniken aber dafür eine Kostenerstattung verlangt. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass das nicht zulässig ist.