Computertomografie-Koronar­angiografie wird Kassenleistung

Die Computertomografie-Koronarangiografie (CCTA) wurde vom Gemeinsame Bundesausschuss in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Voraussichtlich ab Herbst wird diese Technologie dann ambulant genutzt werden können., nachdem er vom Bundesgesundheitsminister nicht beanstandet worden und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Man verspricht sich davon einen Rückgang der Zahl der Herzkatheteruntersuchungen. Trotz der im vergleichsweisen hohen Zahl von Katheteruntersuchungen hat Deutschland nämlich im europäischen Durchschnitt keine besseren Ergebnisse in der Sterblichkeitsrate aufgrund kardiovaskulärer Ereignisse

Quelle: aerzteblatt.de

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