Mitglied werden

Mitglied kann jeder werden, der die Ziele des Vereins unterstützen will. Die Mitgliedschaft ist nicht an die Teilnahme an der Selbsthilfegruppe gebunden.
Ebenso ist für die Teilnahme an der Selbsthilfegruppe die Mitgliedschaft keine Voraussetzung.

Der Jahresbeitrag beträgt derzeit mindestens 12 €, für Familienangehörige und im gleichen Haushalt lebende Personen 6 €. Der Vorstand kann den Beitrag erlassen.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Mitglieder der Selbsthilfegruppe, die nicht Mitglied des Vereins werden, werden um einen freiwilligen Beitrag zu den nicht durch die Krankenkassen gedeckten Kosten gebeten. Die Krankenkassen fördern nach dem 5. Sozialgesetzbuch (§ 20h SGB V) gesundheitsbezogene Ausgaben von Selbsthilfegruppen. Diese Förderung deckt aber nicht alle Kosten der Selbsthilfegruppe ab.

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Sie können aber auch die Beitrittserklärung herunterladen und uns per Post zusenden.

Satzung