Recht auf kostenlose Kopie der Patientenakte

Patienten haben das Recht, eine Kopie Ihrer Patientenakte zu erhalten. Dafür müssen sie keine Begründung abgeben. Das galt bisher schon. Meist haben die behandelnden Ärzte oder Kliniken aber dafür eine Kostenerstattung verlangt. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass das nicht zulässig ist.

Das Urteil ist sofort bindend, auch das Bürgerliche Gesetzbuch, das eine anderslautende Bestimmung enthält, muss geändert werden.

Quelle: Deutsche Ärzteblatt

Über die grundlegenden Patientenrechte klärt ein Artikel in der Apotheker-Rundschau auf.

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