Patientenverfügung – Rechtliche und ärztliche Perspektiven

Am Freitag, den 11. November, fand ein Patientenseminar des Gesprächskreises Herzkrankheiten zum Thema Patientenverfügung statt. Der Schwerpunkt lag darauf, nicht nur die rechtlichen Grundlagen zu erklären, sondern auch die Sicht von Ärzten und ihre Erfahrungen aus der Praxis einzubeziehen.

Rechtliche Aspekte

Simone Leyser
Simone Leyser

Rechtsanwältin Simone Leyser, stellvertretende Vorsitzende unseres Vereins, ging in ihrem Vortrag auf die rechtlichen Voraussetzungen der Patientenverfügung ein und gab hilfreiche Tipps zum Erstellen und Verwahren einer Patientenverfügung.

Wichtig ist vor allem, dass die Erklärung keine allgemein gehaltenen Wünsche und Forderungen enthält, sondern immer konkrete Situationen benennt.

Neben der Patientenverfügung muss aber auch immer die Frage der Betreuung in gesundheitlichen Angelegenheiten (Gesundheitssorge) bedacht werden. Es kann schwerwiegende Folgen haben, wenn das nicht geregelt wird: Sind Sie nicht mehr einwilligungsfähig, muss dann nämlich immer zunächst das Betreuungsgericht eingeschaltet werden und einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Das kostet zum einen im Ernstfall Zeit, zum anderen kann das Gericht einen Ihnen fremden Menschen bestellen.

Um die Gesundheitssorge zu regeln, gibt es die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung. Bei der Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person, die Sie vertritt. Haben Sie eine solche Vollmacht erstellt, hat diese Person ab sofort das Recht, Sie zu vertreten. Es muss also nicht das Betreuungsgericht eingeschaltet werden und Sie können sicher sein, dass die Person Ihres Vertrauens Sie vertritt. Bei der Betreuungsverfügung legen Sie fest, welche Person Sie als Betreuung haben möchten. Das Betreuungsgericht muss dann später entscheiden und wird in der Regel Ihrem Wunsch folgen, muss das aber nicht.

Umfassende rechtliche Informationen bekommen Sie in der Broschüre Patientenverfügung des Bundesministeriums der Justiz. Diese Broschüre können Sie
hier herunterladen
oder auf der Seite des BMJ kostenlos bestellen.

Empfohlen wird die Formulierung einer Patientenverfügung mit Textbausteinen, die auf konkrete Situationen eingehen. Das Ministerium empfiehlt dafür einen Online-Generator zur Patientenverfügung des Verbraucherschutzes.

Ärztliche Aspekte

Prof. Dr. Martin Brück, Chefarzt der Kardiologie und Intensivstation der Wetzlarer Lahn-Dill-Klinik, teilte in seinem Vortrag seine Erfahrungen aus der Praxis. Er betonte, dass Ärzte verpflichtet sind, den mutmaßlichen Willen des Patienten herauszufinden und strikt danach zu handeln. Eine klar formulierte Patientenverfügung sei dabei eine große Hilfe, da sie verhindert, dass Behandlungen durchgeführt werden, die gegen den Wunsch des Patienten verstoßen. Ohne eine solche Verfügung kann es für Ärzte schwieriger werden, Entscheidungen zu treffen, insbesondere wenn Angehörige oder gesetzliche Betreuer keine klare Richtung vorgeben können.

Er schilderte konkrete Fälle, in denen Ärzte abwägen müssen, ob sie lebenserhaltende Maßnahmen fortführen oder beenden. Diese Entscheidungen stehen oft im Spannungsfeld zwischen der ärztlichen Pflicht, Leben zu retten, und der Frage, ob die Maßnahmen das Leiden des Patienten verlängern oder eine würdige Lebensqualität möglich ist. Ärzte seien immer verpflichtet, das Wohl des Patienten im Blick zu behalten und nur solche Behandlungen vorzunehmen, die eine echte Aussicht auf Besserung bieten. Prof. Brück betonte zudem die wichtige Rolle von Patientenvertretern, die als Ansprechpartner den Arzt dabei unterstützen, den Willen des Patienten zu verstehen und ethische Aspekte in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

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